Die Beispiele erklären die Orientierungswege des Rechners. Entscheidend ist dabei der gesamte Konsumverlauf: Was einmalig aufgefallen ist, kann eine längere Vorgeschichte haben. Umgekehrt führt ein Vorfall nicht automatisch zu einer Abhängigkeitsdiagnose.
„Ich bin zum ersten Mal mit Alkohol aufgefallen.“
Wenn keine Abhängigkeit oder anhaltenden Kontrollprobleme vorliegen, kann ein veränderter Umgang mit Alkohol infrage kommen. Dazu gehört, den Konsum zuverlässig zu begrenzen und vom Fahren zu trennen. Ein längeres Abstinenzprogramm ist dann nicht automatisch nötig.
Was die Richtung verändert: Ein sehr hoher Alkoholwert, ausgeprägte Gewöhnung oder wiederholte erfolglose Versuche, weniger zu trinken. Bei einem Wert über 2,5 Promille nennt der Schnellcheck beispielsweise zunächst Alkoholverzicht mit zwölf Monaten als Orientierung. Die Zusatzfragen helfen, den bisherigen Konsum genauer einzuordnen.
„Ich bin erneut mit Alkohol aufgefallen.“
Bei einer erneuten Auffälligkeit stellt sich besonders die Frage, warum die bisherige Veränderung nicht getragen hat. Nach einer bereits bestandenen Alkohol-MPU setzt der Rechner bei einem weiteren Vorfall zwölf Monate als Ausgangspunkt für die Abstinenzplanung an.
Was genauer betrachtet wird: Frühere Fahrten, damalige Werte, der Umgang mit Alkohol seit der letzten Auffälligkeit und Kontrollprobleme auch außerhalb des Straßenverkehrs. Die Wiederholung allein legt keine Diagnose fest; sie macht die bisherige Entwicklung aber besonders wichtig.
„Bei mir geht es ausschließlich um Cannabis.“
Hier muss zwischen einer Gefährdung und einer schwereren Konsumproblematik unterschieden werden. Bei bestimmten Fällen ohne Abhängigkeit oder fortgeschrittene Problematik trennt die Vertiefung mindestens sechs Monate gefestigte Veränderung von drei bis vier Monaten Laborbelegen vor der MPU. Fachlich gehört das zur Fallgruppe der Drogengefährdung, kurz D3. [2]
Was die Richtung verändert: Anhaltende Kontrollprobleme, erfolglose Begrenzungsversuche oder deutliche Folgen im Alltag. Dann kann vollständiger Verzicht mit einer längeren Nachweisplanung erforderlich werden. Die kürzere Belegzeit aus dem D3-Weg lässt sich darauf nicht einfach übertragen.
„Ich habe Kokain, Amphetamin oder eine andere Droge konsumiert.“
Bei sporadischem Konsum und erhaltener Kontrolle ist im Rechner ein Weg mit sechs Monaten Abstinenz vorgesehen. Ein erster polizeilicher Vorfall allein belegt aber noch keinen seltenen Konsum. Deshalb fragt die Vertiefung nach Häufigkeit, Dauer, Kontrollproblemen und Folgen.
Was zu einer längeren Planung führt: Ein fortgeschrittener Konsumverlauf oder wiederholte Kontrollprobleme. Dafür verwendet der Rechner je nach Behandlungsvorgeschichte einen Ansatz von zwölf oder 15 Monaten. Welche Substanz und Konsumform vorlagen, gehört ebenfalls zur Einordnung.
„Neben Cannabis habe ich auch andere Drogen konsumiert.“
Dann müssen die zusätzlichen Substanzen in die Planung einfließen. Kurze Laborbelege für einen passenden Cannabisfall decken beispielsweise einen zusätzlichen Kokainkonsum nicht automatisch ab. Der Rechner fragt deshalb, welche weiteren Substanzen beteiligt waren und ob es dabei Kontrollprobleme gab.
Die Konsequenz: Der Untersuchungsumfang und möglicherweise auch der Zeitraum ändern sich. Maßgeblich ist die gesamte Problematik; du kannst nicht nur den günstigeren Teil deines Konsums betrachten. Mehr dazu im Abschnitt über Mischkonsum.
„Bei mir wurde eine Abhängigkeit festgestellt oder ich war in Behandlung.“
Eine bekannte Abhängigkeit ist ein anderer Ausgangspunkt als vereinzelter Konsum. Hier stehen eine tragfähige Abstinenz und die Stabilität nach der Behandlung im Vordergrund. Der Rechner berücksichtigt deshalb auch die Art der Maßnahme und ob sie abgeschlossen ist.
Für die Zeitplanung: Ohne passende abgeschlossene Maßnahme verwendet er zunächst 15 Monate. Nach einer geeigneten abgeschlossenen stationären Rehabilitation sieht er einen Weg mit zwölf Monaten vor. Diese Zahl braucht einen konkreten zeitlichen Bezug zur Behandlung; eine gewöhnliche MPU-Vorbereitung ist keine solche Rehabilitation.
Die Beispiele sind eine erste Orientierung. Eine persönliche Nachweisdauer ergibt sich aus deiner Vorgeschichte und der fachlichen Einordnung. Nutze unter deinem Rechnerergebnis „Fall genauer einschätzen“, um die dafür wichtigen Zusatzfragen zu beantworten.